VÄ/PÄ ohne TSG für Trans* möglich

Für alle die ihre Vornamens- und Personenstandsänderung noch vor sich haben, gibt es jetzt, durch die Gesetzesänderung zur 3. Option, die Möglichkeit, dies auch als trans* Mensch OHNE (!!!) TSG zu machen.
Auch wenn das Gesetz ursprünglich nur für intergeschlechtliche Menschen gedacht war, so ist dies trotzdem auch für transgeschlechtliche Menschen möglich.
Konkret: keine psychiatrischen Gutachten und keine Gerichtsverhandlung mehr, stattdessen eine ärztliche Bescheinigung eines beliebigen Arztes und ein Besuch beim Standesamt! Es sind alle drei Optionen möglich, also männlich, weiblich und divers.
Einen bereits von mehreren trans* Menschen in Deutschland erfolgreich getesteten Weg hat der LSVD ausgearbeitet. Die Anleitung findet ihr hier.
Falls ihr diesen Weg gehen wollt und noch Fragen habt, könnt ihr gerne an kontakt@hansexmen.de schreiben. Wir helfen euch dann weiter.
Außerdem freuen wir uns über weitere Erfolgsmeldungen von euch!!!!

6 Gedanken zu „VÄ/PÄ ohne TSG für Trans* möglich

  1. Knüllerknaller! Danke für den Tipp!
    Habe es gleich an meine Therapeutin im UKE weitergeleitet, damit auch möglichst viele MitpatIentInnen diesen Weg für sich nutzen können.
    Ich werd‘s probieren mit diesem „Exploid“ und bin zuversichtlich; der LSVD ist bei derartigen juristischen Anliegen und Gesetzeslücken auch in der Vergangenheit stets sehr findig & zuverlässig für wasserdichte Lösungen gewesen.
    Allen Mitstreitern hier viel Erfolg & Rückenwind auf dem vorgeschlagenen Weg.
    🍀💪🏼

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    1. Hallo,
      beschreite auch grade den „Standesamt-Weg“ und bin nach dem Gespräch mit der zuständigen Beamtin sehr zuversichtlich, obwohl ich im Internet schon auf sehr kritische Meinung dazu gestoßen bin. Weiterführende Ereignisse, wie zum Beispiel eine OP Zustimmung durch die Krankenkasse, lasse ich auf mich zukommen und ggf. hole ich mir adäquaten rechtlichen Rat. Da ich politisch progressiv denke, und gewohnt bin, zu tun, was ich für richtig erachte, nehme ich an, dass dieses „Schlupfloch“ ohnehin in folgende Richtung geht: ein unbürokratischerer Weg für transsexuelle Menschen. LG Thomas

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  2. Herzlichen Glückwunsch! 🍾 Es ist ein Junge.
    Tatsächlich habe ich es heute beim Standesamt Hamburg Mitte am Gänsemarkt mit einer wirklich sehr engagierten und offenen Standesbeamtin geschafft, über das PStG 45b meine Namen und den Personenstand offiziell und legitim zu ändern. 43,50€ an anfallenden Gebühren und ein vergleichsweise geringer Aufwand. Schwupps! – War ich meine verhassten weiblichen Vornamen endlich los und bin nun auch mit Stand und Recht männlich. Ein echter Jubeltag! Ich danke an dieser Stelle für den Hinweis und den Link zum LSVD, die mir und der Standesbeamtin eine große Hilfe war. Allen, die es auch auf diesem Wege angehen wollen und werden, wünsche ich einen ebensolchen Erfolg. 🍀💪🏼👍🏼

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  3. Hallo, ich bin auch den Weg über den §45b des PStG/ Standesamt gegangen. Für die Krankenkasse sind medizinische Indikationen wichtig und die Tatsache, dass der Name von weiblich in männlich (oder umgekehrt) im Geburtenregister eingetragen wurde, also auch im Ausweis und Geburtsurkunde steht. Ohne Probleme hatte es die Krankenkasse akzeptiert und ist dann der Indikation für die Mastektomie gefolgt, das meint: sie übernimmt die Kostenübernahme. Leider macht die Rentenversicherung Probleme, weil sie es anscheinend, trotz entsprechender Gesetzeslage, noch nicht in ihrem System aufgenommen hat. Daher erfolgt nun auch eine juristische Intervention, die ggf. nicht zwingend bis vors Gericht gehen muss, was ich aber machen würde. Es ist Aufgabe der öffentlichen Institution (hier Rentenversicherung) ihre Standards nach legislativen Vorgaben zu verändern und nicht die Aufgabe der Bürger*innen, dies kostenpflichtig (Anwalts-und Verfahrenskosten) einfordern zu müssen.

    Liebe Grüße Thomas

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